Eine kompetente betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung ist gekennzeichnet durch eine schnelle Identifikation, präzise Definition und ausführliche Analyse von Problembereichen. Unser erfahrenes Team entwickelt für Sie individuelle Lösungen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte, deren Realisierung Ihren Unternehmenserfolg beträchtlich steigern können.
Um in einem starken Wettbewerb bestehen zu können, ist die Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Prinzipien von allen Marktteilnehmern von großer Bedeutung. Damit Sie Ihre festgelegten Ziele erreichen können, unterstützen Sie unsere kompetenten Mitarbeiter mit gemeinsam erarbeiteten, individuellen Konzepten. In persönlichen Beratungsgesprächen erörtern wir gemeinsam grundlegende unternehmerische Entscheidungsmöglichkeiten und eruieren rentable Lösungen für Ihr Unternehmen.
Ob Existenzgründer oder bereits langjährige Bestandsunternehmer, mit unserer betriebswirtschaftlichen Beratung unterstützen wir Sie dabei, Kosten einzusparen und Abläufe zu optimieren.
Der Umfang unserer Beratung umfasst folgende Leistungen:
Nutzen Sie unser wirtschaftliches Know-how, verbunden mit unserer langjährigen Erfahrung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns, damit wir Ihnen bei Ihrem Unternehmerischen Vorhaben optimal beratend Beiseite stehen können.
Sie finden in der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) die zusammengefassten Auswertungen der gegenwärtigen Zahlen ihrer Buchhaltung bzw. die Zahlen, die Ihr Steuerberater für Sie aufgearbeitet hat. Die BWA stellt ein auf den Unternehmensdaten der Finanzbuchhaltung Zugrundeliegend Berichtswesen dar, welches insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen die Ertragssituation und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zum Inhalt hat. Die betriebswirtschaftliche Auswertung steht im Unterschied zum Jahresabschluss auch im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung.
Die in der Realität relevanteste und am meisten verwendete BWA-Variante ist die kurzfristige Erfolgsrechnung. Weitere hoch Frequenz angewendete Formen sind die Bewegungsbilanz, welche die Veränderungen von Vermögen und Kapital aufzeigt, sowie die statische Liquidität, die Angaben zur finanziellen Solvenz gibt. Darüber hinaus gibt es weitere Sonderformen der BWA.
Das Ergebnis der Betriebswirtschaftlichen Auswertung
dient grundlegend der unternehmerische Entscheidungsfindung. Wird die BWA
richtig gelesen und interpretiert, ist sie ein äußerst bedeutsames Instrument,
um die Leistungsstärke des Unternehmens einschätzen zu können. Es können
mögliche Schwachstellen festgestellt und bei Bedarf Interventionsmaßnahmen
eingeleitet werden. Sie haben damit die Kosten- und Erlössituation Ihres
Unternehmens immer im Blick. Gebern von Fremdkapital dient die BWA
grundsätzlich zur Unternehmensbewertung. Banken greifen oftmals auf
Informationen aus der BWA als Basis für eine Kreditentscheidung zurück.
Die kurzfristige Erfolgsrechnung stellt die Verknüpfung von Kostenrechnung und Leistungsrechnung dar. Sie stellt über einen bestimmten Zeitraum hinweg die Kosten den Leistungen eines Betriebs gegenüber. Dadurch ist es nicht nur möglich, den Unternehmenserfolg zu bestimmen, sondern auch die Zusammensetzung, aufgeschlüsselt nach Produktgruppen, Erfolgsquellen etc. offenzulegen. Die kurzfristige Erfolgsrechnung stellt damit ein unverzichtbares Instrument zur kontinuierlichen Überprüfung und Steuerung des Geschäftsprozesses dar.
Die kurzfristige Erfolgsrechnung ist ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens. Sie bestimmt neben anderen Arten der operativen Gewinn- und Verlustrechnung eine Ertragsgröße, die insbesondere für die Managementplanung verwendet wird.
Durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck, steigende Komplexität und steigendem Kostendruck wird von Unternehmer zukunftsorientiertes Denken und Handeln immer erforderlicher. Nur wer die aktuellen Zahlen seines Unternehmens stets im Blick hat, sieht sich in der Position, potentielle Veränderungen frühzeitig zu identifizieren und entsprechend darauf zu reagieren.
Der Wettbewerb zwischen den Unternehmen nimmt ständig zu. Aus diesem Grund ist es unerlässlich sich einen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen. Von der Unternehmensgründung über die Expansion bis hin zur Nachfolgeregelung, stehen wir Ihnen in allen Phasen der Unternehmensentwicklung als kompetenter und erfahrener Partner gerne beratend zur Seite.
Zweck der Unternehmensbewertung ist es, den Wert eines ganzen Unternehmens oder von Unternehmensanteilen zu ermitteln. Sie ist ein grundlegender Bestandteil der Corporate Finance und ist der ökonomischen Teildisziplin der Bewertungslehre zuzuordnen. Die Person beziehungsweise der Personenkreis, in dessen Interesse eine Bewertung eines Unternehmens durchgeführt wird, wird als Bewertungsgegenstand bezeichnet. Das zu bewertende Objekt wird Bewertungsobjekt genannt.
Es gibt zahlreiche Anlässe für eine Unternehmensbewertung, beispielsweise:
Da es in der Praxis nicht die eine richtige Methode für eine Bewertung des Unternehmens gibt, werden in der Regel mehrere Verfahren zur Bewertung miteinander kombiniert, um einen weit gefächerten Überblick zu schaffen, in welchem wertmäßigen Bereich sich ein Unternehmenswert realistischerweise bewegt. Die resultierenden Ergebnisse aus diesen Verfahren bilden dabei meist den Rahmen für spätere Preisverhandlungen.
Die drei wichtigsten Verfahren zur Unternehmensbewertung sind:
Die Lohnsteuer ist die Vorleistung der Einkommensteuer des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die von ihm einbehaltende und übernommene Lohnsteuer zu den gesetzlichen Zahlungsfristen an das Finanzamt zu entrichten. Die Lohnsteuerschuld entsteht ab dem Zeitpunkt, zu dem das Gehalt an den Mitarbeiter ausbezahlt wird.
Die Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber gemäß § 41a Absatz 1 EStG am 10. Tag nach Ablauf eines Lohnsteueranmeldezeitraums zu begleichen. Werden Lohnsteuerbeträge oder -beiträge am Fälligkeitstag nicht ordnungsgemäß beglichen, ist für jeden angefangenen Monat der Lohnsteuer und der nicht rechtzeitig gezahlten Beiträge ein Säumniszuschlag im Umfang von 1 % auf die ausstehende Lohnsteuer und Beiträge zu leisten.
Abhängig davon, wie hoch die angemeldete Lohnsteuer eines Unternehmens ist, muss dieses die Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer monatlich, vierteljährlich oder jährlich aufwenden. Ein Unternehmen, welches im Vorjahr weniger als 4.000 € Lohnsteuer für seine Angestellten aufgeführt hat, muss die Lohnsteuer einmal im Quartal entrichten. Wurden im Vorjahr jedoch weniger als 1.000 € Lohnsteuer aufgeführt, kann die Zahlung auch nur einmal jährlich von dem entsprechenden Unternehmen vorgenommen werden. Die Höhe der Lohnsteuer eines Unternehmens nimmt also direkten Einfluss auf das Zahlungsintervall in dem es die Lohnsteuer abführen muss.